News 9. Dezember 2022

Spital Bülach erhöht die Lohnsumme um 3 Prozent

Das Spital Bülach verbessert die Anstellungsbedingungen für seine Mitarbeitenden und erhöht die Lohnsumme um 3 Prozent. Das Gesamtpaket enthält verschiedene Massnahmen, sodass individuelle Leistungen, struktureller Anpassungsbedarf ebenso wie die Teuerung gezielt und personenbezogen berücksichtigt werden.
Lohnerhöhung

Ab dem 1. Januar 2023 erhöhen sich die Löhne für alle berechtigten Mitarbeitenden des Spitals Bülach. Um einen Teil der Teuerung auszugleichen, die Anstellungsbedingungen zu verbessern und damit als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, erhöht das Spital Bülach die Gesamtlohnsumme um 3 Prozent. Dies entspricht einem Betrag von mehr als 2.6 Millionen Franken.
Im Vergleich mit anderen Betrieben aus dem Gesundheitsbereich liegt das Spital Bülach im Kanton Zürich damit im oberen Bereich.

Die Lohnerhöhungen verteilen sich auf vier Module:

  1. Generelle Erhöhung
  2. Strukturelle Anpassungen
  3. Individuelle Erhöhungen
  4. Konkrete Initiativen

Ein zentrales Thema bei den Lohnanpassungen ist die Überarbeitung der Anstellungsbedingungen im Pflegebereich. Hier wird in Zukunft vor allem die Flexibilität stärker entlohnt. Damit soll nicht nur eine Individualisierung der Arbeitsmodelle der Pflege erreicht werden, sondern das Spital Bülach will sich am Arbeitsmarkt als innovativer Arbeitgeber präsentieren und in Bezug zur Pflegeinitiative die Stellung der Pflege merklich verbessern. Gleichzeitig wird so auch eine wesentliche Grundvoraussetzung für die geplante Wachstumsstrategie geschaffen. Das neue Modell wird noch im Dezember 2022 detailliert vorgestellt.

«Unser Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden von einer Lohnerhöhung profitieren können. Gleichzeitig sollen jedoch auch personenbezogener, struktureller Nachholbedarf und individuelles Engagement sowie persönliche Leistung berücksichtig werden», sagt Manuel Portmann, Leiter HRM. Wichtig sei auch, dass viele Mitarbeitende von Erhöhungen aus mehreren Modulen profitieren.

Die generelle Erhöhung und damit einen Teuerungsausgleich von maximal 1,5 % erhalten alle Mitarbeitenden. Der Ausgleich ist nach dem Jahreseinkommen (ohne variable Zusatzvergütungen, Zulagen, etc.) gestaffelt, sodass Mitarbeitende mit tieferem Einkommen stärker berücksichtigt werden.

Die Erhöhung verteilt sich wie folgt:

- bis 100 Tausend Franken: +1.5 %
- 100 Tausend Franken bis 199 Tausend Franken: +1 %
- über 200 Tausend Franken: +0.5 %

Bei den strukturellen Anpassungen werden auf Vorschlag der Vorgesetzten und des HRM die Löhne der Mitarbeitenden angepasst, die im Branchen-Lohnvergleich unter dem Lohnband liegen. Die Löhne der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte werden per 1.1.2023 auf das Niveau der Lohntabelle 2022 des Kantons Zürich angehoben.

Individuelle Anpassungen erhalten Mitarbeitende auf Vorschlag ihrer oder ihres Vorgesetzten aufgrund von besonderen Leistungen.

Zu den konkreten Initiativen zählen die neu geschaffenen Möglichkeiten, um Mitarbeitenden und Teams, die sich für das Spital Bülach besonders engagiert haben, mit Anlässen oder Aufmerksamkeiten zu danken. Mitarbeitende, die einen besonderen Einsatz gezeigt haben, können neu auch spontan mit einer Honorierung verdankt werden. Die neuen Massnahmen sind in Richtlinien geregelt.