Eine sorgfältige Vorbereitung erleichtert den Spitaleintritt. In unserer Checkliste erfahren Sie welche Unterlagen und persönlichen Effekten Sie im Spital Bülach benötigen.
Spital Bülach Anmeldung

Vorbereitung auf den Spitalaufenthalt

Benötigte Dokumente

Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie uns die ausgefüllte Patientenanmeldung und eine Kopie des Versicherungsausweises Ihrer Kranken- oder Unfallversicherung vorgängig per Post zustellen.

Bei einer anstehenden Operation werden Sie allenfalls noch zu einer ambulanten Vorabklärung eingeladen, bei der Sie die Gelegenheit haben den Operateur und den Anästhesiearzt kennenzulernen.

Bei Fragen und Unsicherheiten steht Ihnen die Patientenadministration gerne zur Verfügung.

Eintritt und Anmeldung

Ambulante Behandlung

Melden Sie sich vor einer ambulanten Behandlung, wie beispielsweise einem Radiologie-Termin, oder vor der ersten Physiotherapiebehandlung bei der Patientenadministration. Diese befindet sich gleich rechts neben dem Haupteingang.

Stationärer Aufenthalt

Melden Sie sich bitte am Eintrittstag zur vereinbarten Zeit bei der Patientenadministration, rechts neben dem Haupteingang.

Sobald die administrative Aufnahme erfolgt ist, dürfen Sie auf Ihre Station. Nach Ihrem Eintritt werden – falls erforderlich – auf Anweisung des Arztes hin verschiedene Untersuchungen und diagnostische Abklärungen durchgeführt. In jedem Fall wird die zuständige Pflegefachperson ein Eintrittsgespräch mit Ihnen führen. Sie wird Ihnen dabei Fragen zu Ihrer Person und Ihrem Gesundheitszustand stellen.

Bei einer bevorstehenden Operation besprechen Ihr Operateur sowie Ihr Narkosearzt mit Ihnen den geplanten Eingriff und beantworten Ihre Fragen.

Patientenarmband

Die Patientensicherheit ist unser oberstes Ziel. Aus diesem Grund erhalten Sie bei jedem stationären Aufenthalt sowie jedem operativen Eingriff ein Patientenarmband.

Das Patientenarmband unterstützt das Fachpersonal bei der Arbeit und ermöglicht eine zielgerichtete, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Behandlung. Das Patientenarmband wird während des gesamten Aufenthalts getragen und im Anschluss unter Gewährleistung des Datenschutzes entsorgt.

Wichtige Information für Kundinnen und Kunden der Concordia

Ab Montag, 17. Juli 2023 übernimmt die Concordia keine zusatzversicherten stationären Mehrleistungen ihrer Patientinnen und Patienten im Spital Bülach mehr. Neben dem Spital Bülach sind sieben weitere Regionalspitäler vom Ausschluss betroffen. Der Verband Zürcher Krankenhäuser (VZK), dem das Spital Bülach angehört, informiert dazu in einer Medienmitteilung.

Das Spital Bülach informiert die betroffenen Patientinnen und Patienten in einem Informationsschreiben über die folgenden Möglichkeiten:

  • Volle oder teilweise Selbstübernahme der Behandlungskosten inklusive Depotzahlung durch die Patientin oder den Patienten (siehe Übernahme Mehrleistungen Concordia-Versicherte)
  • Aufnahme als grundversicherte Patientin oder grundversicherter Patient

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Eveline Schwitz, Stv. leiterin Patientenadministration. Telefon 044 863 20 95 / E-Mail eveline.schwitz@spitalbuelach.ch.

Checkliste

Damit Sie sich optimal auf Ihren Spitalaufenthalt vorbereiten können, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Hier sehen Sie, welche Dokumente und persönlichen Effekten Sie für Ihren Spitalaufenthalt benötigen.

Medizinische Unterlagen

Bringen Sie bei Ihrem Eintritt folgende medizinischen Unterlagen mit:

  •     alle Ihnen aktuell verordneten Medikamente in Originalverpackung
  •     Ihren Impfausweis
  •     Ihren Blutgruppenausweis

Falls vorhanden oder erforderlich:

  • ausgefüllter Narkosefragebogen (falls Sie diesen mit dem Aufgebot erhalten haben) Arztberichte oder Begleitschreiben Ihres Hausarztes
  • Röntgenbilder
  • Laborresultate
  • EKG
  • Blutzucker-Kontrollbüchlein
  • Allergiepass
  • Antikoagulationskarte (betr. Blutgerinnung)
  • Massnahmeplan (Bei Wiedereintritt ins Kompetenzzentrum für spezialisierte Palliativversorgung)

Administrative Unterlagen

  • Patientenanmeldung
  • Kopie des Versicherungsausweises
  • Identitätskarte und Ausländerausweis
  • Patientenverfügung (Kopie), falls vorhanden
  • Bei Geburt: Familienbüchlein, Schriftenempfangsschein, Eheschein, evtl. Pässe, Geburtsrapport, Namenskarte

Persönliche Effekten

  • Toilettenartikel
  • Pyjama oder Nachthemd und Unterwäsche
  • Trainingsanzug oder Morgenmantel, Hausschuhe
  • Mobiletelefon mit Aufladegerät und Kopfhörern (falls vorhanden)
  • Tablet, E-Reader mit Aufladegerät und Kopfhörern (falls vorhanden)

Das Spital Bülach stellt Ihnen Handtücher und einen Haarföhn zur Verfügung.

Wertgegenstände

Wir empfehlen Ihnen, möglichst wenig Bargeld, keinen Schmuck oder andere Wertgegenstände mitzubringen. In Ihrem Zimmer steht Ihnen ein kleines abschliessbares Fach zur Verfügung. Für Geld, Schmuck oder andere Wertsachen jeglicher Art übernimmt das Spital Bülach keine Haftung.

Rechtliches

Ein Spitalaufenthalt hat auch rechtliche und finanzielle Aspekte. Hier finden Sie Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten, die Patientenverfügung sowie die Weiterverwendung Ihrer Daten und Proben.

Rechte und Pflichten

Die Broschüre «Meine Rechte und Pflichten» informiert Sie in übersichtlicher Form über Ihre Rechte und Pflichten als Patientin oder Patient. Wir möchten damit Unsicherheiten und Missverständnisse vermeiden und so zur möglichst optimalen Behandlung und Pflege beitragen.

Patientenverfügung

Mit dem Verfassen einer Patientenverfügung haben Sie die Gewissheit, dass ihr Wille auch dann beachtet wird, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.

Sie definieren, welchen medizinischen Massnahmen Sie zustimmen und welche Sie ablehnen. Mit diesen Angaben geben Sie den Ärzten sowie Ihren Angehörigen die Gewissheit, dass die getroffenen Entscheidungen in Ihrem Sinne sind.

Die Patientenverfügung muss von Ihnen selbst verfasst und datiert sein. Übergeben Sie zur Sicherheit eine Kopie Ihrem Hausarzt sowie einer Vertrauensperson und tragen Sie einen Hinweis auf Ihre Patientenverfügung im Portemonnaie. Bitte händigen Sie zudem beim Eintritt ins Spital Bülach eine Kopie Ihrer Patientenverfügung Ihrem behandelnden Arzt aus.

 

Ihre Verfügung können Sie hier beziehen.