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Maskenpflicht für Personen in Patientenkontakt

Derzeit ist in der gesamten Schweiz ein Zunahme an Covid-Erkrankungen und damit verbunden eine Zunahme an Hospitalisierungen zu verzeichnen. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden gilt ab Montag, 27. November 2023 eine Maskenpflicht im direkten Patientenkontakt.
Corona Virus

Im Vergleich zu den vergangenen Covid-Wellen ist der Verlauf milder und es kommt seltener zu schweren Verläufen. Es wird aber ein relativ hoher Anteil an nosokomialer Infektionen verzeichnet. Um um die Patientinnen und Patienten bestmöglich vor einer Infektion im Spital zu schützen gilt im Spital Bülach ab Montag, 27. November 2023 eine Maskenpflicht im direkten Patientenkontakt.

 

Maskenpflicht und Schutzmassnahmen

  • Mitarbeitende tragen im Patientenkontakt, bei Betreten des Ganges vor Patientenzimmer, im Patientenzimmer und in Untersuchungsräumen eine Maske.
  • Stationäre Patienten müssen beim Verlassen des Zimmers eine Maske tragen. Im Patienten-zimmer müssen Patienten welche keine respiratorischen Beschwerden haben, nicht zwingend eine Maske tragen.
  • Ambulanten Patienten wird das Tragen einer Maske empfohlen.
  • Für Besucherinnen und Besucher gilt eine Maskenpflicht im direkten Patientenkontakt. Konsumation auf dem Zimmer ist für Besuchende nur in Ausnahmefällen erlaubt.
  • Patienten mit respiratorischen Symptomen dürfen das Restaurant Atrium nicht betreten.
  • Mitarbeitende mit respiratorischen Symptomen tragen im gesamten Haus eine Maske und halten die Händedesinfektion ein.
  • Mitarbeitende mit respiratorischen Symptomen gehen im Atrium auf Abstand zu Kolleginnen und Kollegen.

Impfung

Eine SARS-CoV2 Impfung wird allen Personen über 65 Jahren sowie Personen mit besonderen Risiken empfohlen. Möglichkeiten sich zu impfen gibt es bei Ihrem Hausarzt oder in Zürcher Apotheken.